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   BFH, 17.10.1989 - VII K 2/89   

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https://dejure.org/1989,16177
BFH, 17.10.1989 - VII K 2/89 (https://dejure.org/1989,16177)
BFH, Entscheidung vom 17.10.1989 - VII K 2/89 (https://dejure.org/1989,16177)
BFH, Entscheidung vom 17. Oktober 1989 - VII K 2/89 (https://dejure.org/1989,16177)
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  • BFH, 01.09.1987 - VII R 93/84
    Auszug aus BFH, 17.10.1989 - VII K 2/89
    Dem Gewicht kommt aber gerade bei der Tarifierung von Spinnstofferzeugnissen besondere Bedeutung zu (Senat, Urteil vom 1. September 1987 VII R 93/84, BFH/NV 1988, 406, 408).
  • BFH, 24.11.1977 - IV R 113/75

    Personengesellschaft - Einheitliche Gewinnfeststellung - Finanzgerichtliches

    Auszug aus BFH, 17.10.1989 - VII K 2/89
    Auch unter Berücksichtigung der gewählten Versendungsart - Einschreiben - und des zwischen Absendung und Fristende liegenden Wochenendes brauchte nicht damit gerechnet zu werden, daß die Sendung erst vier Tage nach ihrer Aufgabe zur Post eingehen würde (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. November 1977 IV R 113/75, BFHE 125, 107, 109, BStBl II 1978, 467).
  • BFH, 22.01.1985 - VII K 12/84
    Auszug aus BFH, 17.10.1989 - VII K 2/89
    Daß die vZTA, wie die Klägerin im Klageverfahren erklärt hat, nur im Hinblick auf eine Bindung von Zollstellen bei der Ausfuhr beantragt worden ist (Präferenzberechtigung), steht der Erteilung nicht entgegen (Senat, Urteil vom 22. Januar 1985 VII K 12/84, BFHE 143, 183, 185).
  • BFH, 09.07.1991 - VII K 18/90

    Verbindliche Zolltarifauskunft über "Veloursstoff für Brillenenetuis"

    Welchen charakterbestimmenden Stoff ein Erzeugnis der vorliegenden Art (Gewebe/Kunststoff) ggf. enthält, mag zweifelhaft sein (vgl. auch Senat, Urteil vom 17. Oktober 1989 VII K 2/89, BFH/NV 1990, 543).
  • FG Düsseldorf, 29.11.2006 - 4 K 6597/04

    Einreihung einer Warenzusammenstellung; Einreihung; Warenzusammenstellung;

    Eine derartige sonstige zolltariflich relevante Maßnahme kann auch die Ausstellung von Präferenznachweisen bei der Ausfuhr einer Ware in Drittländer sein (BFH-Urteil vom 17. Oktober 1989 VII K 2/89, BFH/NV 1990, 543).
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